EU261-Entschädigung: Deine Rechte bei Flugverspätung und Annullierung
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EU261-Entschädigung: Deine Rechte bei Flugverspätung und Annullierung

von Vanessa Pur· Veröffentlicht am 31. Oktober 2026 ·Aktualisiert am 1. November 2026· 4 Min. Lesezeit

Foto: © ♪Karthik♫ ♪Nadar♫ / CC BY-SA 3.0 · via Wikimedia Commons

Flug verspätet oder annulliert? Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261 sichert euch 250 bis 600 Euro Entschädigung. Wann der Anspruch gilt, wann nicht – und wie ihr ihn ohne Provision selbst durchsetzt.

Es gibt diesen einen Moment am Gate, den vermutlich jeder von uns kennt: Die Anzeigetafel springt von „Boarding” auf „Delayed”, dann auf die nächste Stunde, und irgendwann steht da „Cancelled”. Ärgerlich ist das immer — aber die gute Nachricht ist: In Europa seid ihr als Passagiere erstaunlich gut geschützt. Ich nehme euch Schritt für Schritt mit durch die Fluggastrechte-Verordnung EU 261, damit ihr genau wisst, wann euch Geld zusteht und wie ihr es bekommt.

Was ist die Fluggastrechte-Verordnung EU 261?

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist euer wichtigstes Werkzeug bei Flugärger. Sie regelt europaweit einheitlich, was euch bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung zusteht. Sie gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten — ganz gleich, welche Airline ihr fliegt — sowie für Flüge in die EU hinein, wenn sie von einer Airline mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Island, Norwegen und die Schweiz sind mit dabei. Das Schöne daran: Ihr müsst nichts vorab abschließen, der Anspruch entsteht automatisch.

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Entschädigung — also echtes Geld, nicht nur Betreuung — gibt es in zwei Kernfällen.

Verspätung ab drei Stunden am Ziel

Entscheidend ist nicht der Abflug, sondern die Ankunft: Landet ihr mit mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel, steht euch eine pauschale Entschädigung zu. Das hat der Europäische Gerichtshof mehrfach bestätigt. Gemessen wird der Moment, in dem die Flugzeugtür am Zielflughafen geöffnet wird — nicht das Aufsetzen auf der Landebahn.

Annullierung

Wird euer Flug ganz gestrichen, habt ihr ebenfalls Anspruch — es sei denn, die Airline hat euch mindestens 14 Tage vorher informiert oder bietet euch eine gleichwertige Alternative mit ähnlichen Zeiten an. Zusätzlich dürft ihr immer zwischen der vollen Erstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung zum Ziel wählen.

Die Höhe der Entschädigung

Die Summe richtet sich allein nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis:

  • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 km
  • 400 Euro bei innereuropäischen Flügen über 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 Euro bei Flügen über 3.500 km

Ein wichtiges Detail: Bei den langen Strecken über 3.500 km darf die Airline die 600 Euro auf 300 Euro halbieren, wenn die Ankunftsverspätung zwischen drei und vier Stunden liegt. Ab vier Stunden gibt es die volle Summe.

Wann die Airline nicht zahlen muss — außergewöhnliche Umstände

Es gibt einen Haken, und den solltet ihr kennen: Bei außergewöhnlichen Umständen, die die Airline nicht beeinflussen kann, entfällt die Entschädigung. Dazu zählen zum Beispiel schweres Unwetter, ein Streik der Flugsicherung, gesperrter Luftraum, politische Instabilität oder akute Sicherheitsrisiken. Nicht dazu zählen in aller Regel technische Defekte am Flugzeug, denn die gehören zum normalen Betriebsrisiko einer Airline — hier urteilen die Gerichte meist zu euren Gunsten. Auch ein Streik des eigenen Airline-Personals wird nach EuGH-Rechtsprechung oft nicht als „außergewöhnlich” anerkannt. Lasst euch von einem pauschalen „höhere Gewalt” also nicht abwimmeln.

Betreuungsleistungen — worauf ihr sofort Anspruch habt

Unabhängig von der Entschädigung schuldet euch die Airline schon beim Warten die sogenannte Betreuung: kostenlose Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate oder E-Mails und — falls ihr über Nacht festsitzt — ein Hotel samt Transfer. Diese Pflicht greift je nach Distanz ab zwei bis vier Stunden Verspätung und gilt sogar dann, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht. Hebt alle Belege auf: Bekommt ihr nichts und kauft selbst, könnt ihr die Kosten später zurückfordern.

So geht ihr vor — Schritt für Schritt

Damit aus dem Anspruch auch Geld wird, hilft ein ruhiges, dokumentiertes Vorgehen:

  • Dokumentieren: Fotografiert die Anzeigetafel, hebt Bordkarte und Buchung auf und lasst euch den Grund der Verspätung möglichst schriftlich bestätigen.
  • Direkt einreichen: Fordert die Entschädigung zuerst selbst bei der Airline an — formlos oder über deren Online-Formular. Das kostet nichts und ihr behaltet die volle Summe.
  • Frist kennen: In Deutschland verjähren die Ansprüche erst nach drei Jahren zum Jahresende. Ihr habt also Zeit, müsst aber nicht ewig warten.
  • Nachhaken: Blockt die Airline, hilft in Deutschland die kostenlose Schlichtungsstelle söp. Alternativ nehmen euch spezialisierte Fluggastrechte-Portale die Arbeit ab — sie behalten dann aber meist 20 bis 30 Prozent als Provision ein.

Mein Tipp zum Schluss

Bleibt am Gate freundlich, aber bestimmt — das Bodenpersonal kann oft mehr, als es zunächst zugibt. Sammelt in Ruhe eure Belege, und versucht die Entschädigung erst einmal selbst einzufordern, bevor ihr einen Dienstleister einschaltet. In den allermeisten Fällen, die ich erlebt habe, zahlt die Airline anstandslos, sobald der Anspruch sauber belegt auf dem Tisch liegt. Aus einem verpatzten Reisetag wird so wenigstens ein kleiner Trost auf dem Konto.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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